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   VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542   

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https://dejure.org/2019,19639
VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542 (https://dejure.org/2019,19639)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542 (https://dejure.org/2019,19639)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 9 ZB 19.31542 (https://dejure.org/2019,19639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolgloser

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Staatsangehörigen Sierra Leones auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen einer Beschneidung bzw. Genitalverstümmel...

  • rewis.io

    Erfolgloser

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Asylrecht (Sierra Leone); Genitalverstümmelung; Asylrecht; Sierra Leone; Anerkennung; Asylberechtigter; Zulassungsgrund; Rückkehr; Flüchtlingseigenschaft; rechtliches Gehör; Gehörsverstoß

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch eines Staatsangehörigen Sierra Leones auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen einer Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung bei Rückkehr einer Frau in das Heimatland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 19.30489

    Unbegründeter Berufungszulassungsantrag von Asylbewerbern aus Sierra Leone

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 9 ZB 19.30489 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Stützt sich das Verwaltungsgericht - wie hier - bei seiner Entscheidung auf bestimmte eingeführte Erkenntnismittel oder gerichtliche Entscheidungen, ist erforderlich, dass das Zulassungsvorbringen zumindest einen überprüfbaren Hinweis auf andere Gerichtsentscheidungen oder auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- oder Erkenntnisquellen enthält, etwa entsprechende Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten oder Presseberichte oder andere Erkenntnisse (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 9 ZB 19.30489 - juris Rn. 4).

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542
    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht statuiert Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass nach Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention zwar bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist, dass jedoch kein absoluter Vorrang vermittelt wird und das Kindeswohl einer Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet nicht generell oder unter allen Umständen entgegen steht, sondern für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22/10 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, B.v. 2.10.2012 - 8 LA 209/11 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass nach Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention zwar bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist, dass jedoch kein absoluter Vorrang vermittelt wird und das Kindeswohl einer Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet nicht generell oder unter allen Umständen entgegen steht, sondern für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22/10 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, B.v. 2.10.2012 - 8 LA 209/11 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 9 ZB 19.30847

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen fehlender Existenzsicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542
    Damit wird kein in § 78 Abs. 3 AsylG genannter Zulassungsgrund dargetan (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2019 - 9 ZB 19.30847 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 9 ZB 17.31736

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eine Asylbewerbers aus Sierra Leone

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann jedoch nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 9 ZB 17.31736 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028

    Zum "erhöhten" Ausweisungsschutz eines Ausländers - zur Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass nach Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention zwar bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist, dass jedoch kein absoluter Vorrang vermittelt wird und das Kindeswohl einer Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet nicht generell oder unter allen Umständen entgegen steht, sondern für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22/10 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, B.v. 2.10.2012 - 8 LA 209/11 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 26.02.2019 - 9 ZB 19.30163

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer Asylbewerberin aus Sierra Leone

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542
    Insbesondere gibt Art. 103 Abs. 1 GG den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht von sich aus Beweis erhebt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2019 - 9 ZB 19.30163 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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